Petra Keßler | Fachjournalistenbüro cumamore.de
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Textküche, des Grafikateliers sowie des Bereichs Prompt Engineering (nachfolgend „Angebot“) von Petra Keßler. Grundlage jedes Vertrages sind die individuellen Leistungsbeschreibungen, die im Rahmen der Projektbesprechung definiert und schriftlich (per E-Mail oder Vertrag) fixiert werden. Mit der Annahme des Auftrags oder der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber werden diese AGB verbindlich anerkannt.
1. Dienstleistungen (Text, Design, Video): Die Leistungen umfassen die Transformation von Rohmaterial in hochveredelte Botschaften sowie die visuelle Erschaffung von Dynamik und Tiefe durch professionelles Mediendesign, digitales Compositing und den Einsatz moderner KI-Technologie als technologischer Hebel. Der Prozess umfasst Analyse, Entwurf (Layout/PDF), Prüfung und finale druck-/veröffentlichungsreife Aufbereitung.
2. Managed Prompt Service (Blackbox-Verfahren): Die Anbieterin stellt spezialisierte KI-Instruktionen (Prompts) nicht als eigenständes Produkt zur Verfügung, sondern nutzt diese als Teil eines geschützten Betriebsverfahrens („Blackbox“). Der Auftraggeber erhält keinen Zugriff auf die Roh-Prompts oder deren Struktur. Die Leistung besteht in der Steuerung, kontinuierlichen Wartung und Aufsicht dieser Prozesse durch die Anbieterin, um hochspezifische visuelle oder textliche Ergebnisse zu erzielen.
3. Ablauf & Qualitätssicherung: Der Prozess umfasst die Analyse des Briefings sowie die Anwendung interner Prompt-Strukturen. Aufgrund der technologischen Natur generativer Systeme (Variabilität von Modellen, Halluzinationen, stochastische Prozesse) ist die finale Qualitätssicherung durch die Anbieterin integraler Bestandteil des Auftrags.
1. Vergütung: Die Vergütung erfolgt auf Basis vereinbarter Stundensätze, Tagessätze, Pauschalen oder einer monatlichen Bereitstellungsgebühr für den Managed-Prompt-Service.
2. Zahlungsbedingungen: Zur Sicherung der Ressourcenplanung ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamthonorars bei Auftragsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist nach Freigabe des finalen Konzepts/Layouts bzw. nach Lieferung der digitalen Güter zur Zahlung fällig. Bei langfristigen Projekten können weitere Meilenstein-Zahlungen vereinbart werden.
3. Steuern: Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
4. Kostenänderungen: Unvorhersehbare Leistungssteigerungen oder Erweiterungen des Briefings, die während der Produktion entstehen, sind von der Anbieterin dem Auftraggeber anzuzeigen. Die Vergütung dieser Mehrleistungen erfolgt nach vorheriger schriftlicher (oder per E-Mail bestätigter) Absprache durch den Auftraggeber.
1. Schutz des Know-hows (IP-Schutz): Die im Rahmen des Managed Prompt Services verwendeten Instruktionen (Prompts), deren Strukturen und die spezifische Logik der „Blackbox“ sind geschütztes geistiges Eigentum (Betriebsgeheimnis) der Anbieterin. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an den Prompts selbst findet nicht statt. Der Auftraggeber erhält lediglich ein Nutzungsrecht am finalen Ergebnis (Output).
2. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (EU AI Act)
(a) Gesetzliche Vorgaben: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung (KI-VO) eine gesetzliche Pflicht besteht, KI-erzeugte oder manipulierte Bildinhalte bei der Veröffentlichung klar und sichtbar als solche zu kennzeichnen.
(b) Technische Umsetzung: Die Anbieterin sorgt im Rahmen des Managed Service dafür, dass die erzeugten Inhalte nach dem Stand der Technik (inkl. Metadaten-Dokumentation wie IPTC) als KI-gestützt gekennzeichnet werden können.
(c) Verantwortlichkeit des Kunden: Da die finale Veröffentlichung und Verbreitung ausschließlich durch den Kunden erfolgt, bleibt dieser als „Betreiber“ im Sinne der KI-VO allein verantwortlich für die rechtskonforme, sichtbare Kennzeichnung am Endprodukt (z. B. Wasserzeichen oder Text unter dem Bild).
3. Haftungsausschluss bei technischer Variabilität: Die Anbieterin übernimmt die fachgerechte Anwendung der Tools. Es wird jedoch keine Haftung für Unwägbarkeiten übernommen, die aus der Natur generativer Systeme resultieren (z. B. Halluzinationen, unvorhersehbare Änderungen in Modell-Outputs durch Updates von Drittanbieter-Modellen oder Veränderungen an Metadaten-Standards). Die Anbieterin übernimmt die proaktive Kalibrierung dieser Prozesse als Teil des Service-Auftrages.
4. Haftungsfreistellung (Indemnity): Verstößt der Kunde gegen die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten und wird die Anbieterin durch Dritte oder Behörden (insb. durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen) in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, die Anbieterin von allen daraus resultierenden Kosten und Schäden vollständig freizustellen.
5. Vertragsnatur & Rückgabeausschluss: Da es sich um individuelle Leistungen sowie digitale Güter (Masterprompts, Texte, Composites) handelt, ist eine nachträgliche Änderung nach Freigabe sowie ein Umtausch oder eine Rückgabe der Ergebnisse ausgeschlossen.